Pension Inselbrücke Wolgast

Telefon: 03836 27 60 341

Zimmer & Preise

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Preise für Aufenthalte zwischen 2 und 14 Tagen gelten. Sollten Sie nur eine Übernachtung planen, erheben wir einen kleinen Aufpreis in Höhe von 10,00 €. Für längere Aufenthalte ab der 15. Nacht, kontaktieren Sie uns bitte für unsere individuellen Sonderkonditionen.

Unsere Preise beinhalten bereits einen PKW-Stellplatz auf dem großzügigen Parkplatz neben unserem Haus sowie einen kostenfreien WLAN-Zugang. Damit Sie auch kulinarisch gut in den Tag starten können, bieten wir Ihnen ein köstliches Frühstück für nur 10,00 € pro Person an.

Wir möchten, dass Sie Ihren Aufenthalt bei uns in vollen Zügen genießen können und legen deshalb großen Wert auf eine transparente Preisgestaltung sowie eine erstklassige Ausstattung. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Diese Zimmer bieten wir an:

Doppelzimmer

ca. 30 qm, 1 – 2 Personen, inkl. Pantry-Küche

01.11.-31.03.
62,00 €

01.04.-14.06. / 15.09.-31.10.
80,00 €

15.06.-14.09.
95,00 €

01.11.-31.03.
52,00 €

01.04.-14.06. / 15.09.-31.10.
67,00 €

15.06.-14.09.
83,00 €

Unser geräumiges Doppelzimmer bietet Ihnen auf ca. 30 qm ausreichend Platz für einen angenehmen Aufenthalt zu zweit. Egal ob Sie alleine reisen oder gemeinsam mit Ihrem Partner, unser Zimmer eignet sich hervorragend für eine erholsame Zeit.

Das Zimmer ist mit einer praktischen Pantry-Küche ausgestattet, die Ihnen die Möglichkeit gibt, kleine Speisen und Snacks bequem selbst zuzubereiten. Selbstverständlich stehen Ihnen auch ein modernes Badezimmer sowie eine komfortable Schlafgelegenheit und eine gemütliche Sitzecke zur Verfügung.

Genießen Sie die Ruhe die wir Ihnen bieten und verbringen Sie eine entspannte Zeit bei uns.

Unsere Ausstattung:

Einzelzimmer

ca. 16 qm, 1 Person, Bester Ausblick auf Wolgast

01.11.-31.03.
42,00 €

01.04.-14.06. / 15.09.-31.10.
55,00 €

15.06.-14.09.
68,00 €

01.11.-31.03.
32,00 €

01.04.-14.06. / 15.09.-31.10.
45,00 €

15.06.-14.09.
53,00 €

In unserer Pension bieten wir gemütliche Einzelzimmer an, die perfekt für Reisende sind, die eine ruhige und private Unterkunft suchen. Unsere Einzelzimmer sind in verschiedenen Bereichen der Pension verteilt und bieten unterschiedliche Ausstattungsmerkmale. Einige unserer Einzelzimmer verfügen über ein eigenes Bad, während andere ein Gemeinschaftsbad nutzen. Bitte achten Sie bei der Buchung darauf, welche Art von Einzelzimmer Sie bevorzugen.

Unabhängig davon, welche Art von Einzelzimmer Sie wählen, können Sie sich auf eine komfortable Ausstattung und eine angenehme Atmosphäre freuen. Unsere Zimmer sind mit einem bequemen Bett, einem Schreibtisch und einem Kleiderschrank ausgestattet. Darüber hinaus bieten einige unserer Einzelzimmer einen weitläufigen Ausblick auf die Stadt.

Unsere Ausstattung:

Economy Zimmer

ca. 20 qm, 1 – 2 Personen, Gemeinschaftsbad

01.11.-31.03.
45,00 €

01.04.-14.06. / 15.09.-31.10.
63,00 €

15.06.-14.09.
77,00 €

01.11.-31.03.
42,00 €

01.04.-14.06. / 15.09.-31.10.
57,00 €

15.06.-14.09.
67,00 €

Für preisbewusste Reisende bieten wir in unserer Pension Economy-Zimmer an. Diese Zimmer sind genauso komfortabel wie unsere anderen Zimmer ausgestattet, nur mit dem Unterschied, dass sie Einzelbetten anstelle von Doppelbetten haben.

Die Economy-Zimmer befinden sich im Dachgeschoss unserer Pension und teilen sich zwei Gemeinschaftsbäder sowie eine Gemeinschaftsküche. Die Badezimmer sind modern und gepflegt und bieten Ihnen alles, was Sie für eine erfrischende Dusche benötigen.

In unserer Gemeinschaftsküche finden Sie alle notwendigen Utensilien und Geräte, um Ihre eigenen Mahlzeiten zuzubereiten.

Unsere Ausstattung:

Kurabgabe

§2 – Kurabgabepflichtiger Personenkreis (Kurabgabepflichtige)

(1) Kurabgabepflichtig ist, wer sich im Erhebungsgebiet aufhält, ohne dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd), und wer die Möglichkeit zur Benutzung der öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen erhält. Als ortsfremd gilt auch, wer im Erhebungsgebiet Eigentümer* oder Besitzer einer Wohnungseinheit ist, wenn und soweit er oder sie diese überwiegend zu Erholungszwecken nutzt. Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht. Ist die dauernde Nutzungeiner Wohnlaube gemäß § 20a Nr. 8 Bundeskleingartengesetz möglich, gilt derjenige als ortsfremd, der sie zu Wohnzwecken nutzt oder Dritten dazu überlässt.
 
(2) Bei Eigentümern oder Besitzern einer Wohnungseinheit, welche für diese nicht zugleich Hauptwohnung im Sinne des § 16 Abs. 2 LMG darstellt, wird die Eigennutzung dieser Wohnungseinheit überwiegend zu Erholungszwecken durch den Eigentümer bzw. Besitzer sowie die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen widerleglich vermutet. Familienangehörigeim Sinne dieses Absatzes sind Ehegatten und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes und deren Kinder, soweit diese noch nicht wirtschaftlich selbständig sind.

§3 – Befreiungen und Kurabgabe

(1) Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)

(2) Durch Befreiungen entstehende Ausfallbeträge tragen die Gemeinden.

§4 – Maßstab Höhe der Kurabgabe

(1) Die Kurabgabe wird vom 01.01. bis zum 31.12. eines jeden Jahres erhoben.

(2) Die Kurabgabe beträgt für jeden Taq, an dem sich der Kurabgabepflichtige im Erhebungsgebiet aufhält
   a) in der Zeit vom 01.01. – 31.03. (Vorsaison): 2,20 Euro
   b) in der Zeit vom 01.04. – 31.10. (Hauptsaison): 4,20 Euro
   c) in.der Zeit vom 01.11. — 31.12. (Nachsaison): 3,80 Euro

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und andere Formen werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.